In Hamburg hat der sogenannte Rondenbarg-Prozess gegen fünf Personen begonnen, die sich an einer Protestaktion beim G20-Gipfel 2017 beteiligt hatten. Den Angeklagten wird keine konkrete Tat vorgeworfen, sondern nur die Teilnahme an der Demonstration.
Schwerer Landfriedensbruch, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall – wegen dieser und weiterer Vorwürfe stehen in Hamburg fünf Angeklagte vor Gericht. Allerdings gehen die Darstellungen darüber auseinander, was während einer Demonstration im Zuge der G20-Proteste im Hamburger Industriegebiet Rondenbarg tatsächlich geschah.
Sechs ehemalige Hilfssheriffs aus Rankin County im US-Bundesstaat Mississippi wurden ein gutes Jahr nach der brutalen Misshandlung von zwei schwarzen Männern zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Der Angeklagte im »NSU 2.0«-Prozess soll jahrelang Drohbriefe verschickt und zum Teil private Informationen über die Opfer besessen haben. Bis heute ist nicht geklärt, ob er von Polizeibeamten unterstützt wurde.
Der ugandische Autor und Regimekritiker Kakwenza Rukirabashaija steht wegen »beleidigender« Tweets vor Gericht. Das autoritäre Regime Yoweri Musevenis reagiert auch auf harmlose Herausforderungen empfindlich.
Seit einigen Jahren werden regelmäßig Prozesse gegen hochbetagte mutmaßliche NS-Täter geführt, die – wenn überhaupt – nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Die juristische Aufarbeitung der deutschen Verbrechen von 1933 bis 1945 ist im Land der »Aufarbeitungsweltmeister« durchweg mangelhaft.
Vor 40 Jahren endete in Düsseldorf der dritte Majdanek-Prozess gegen ehemalige KZ-Aufseherinnen und -Aufseher. Von Respekt für die ehemaligen Gefangenen konnte während der Verhandlungen keine Rede sein.
Nach 25 Verhandlungstagen steht der Prozess gegen den Attentäter von Halle kurz vor dem Abschluss. Die Nebenklage blickte in ihren Plädoyers und Schlussworten auf den Anschlag und dessen Verhandlung zurück.