2020/23 Inland Ein Urteil des Bundesgerichtshof zeigt dessen konservatives Verständnis von Geschlecht Die Panik vor dem empfundenen Geschlecht Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: Eine Personenstandsänderung ist nur möglich, wenn die körperliche geschlechtliche Beschaffenheit »weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann«. Diese Auslegung ist unsinnig. Von Kirsten Achtelik mehr... Bundesgerichtshof Personenstandsgesetz LGBTQI