Die Mitgliedschaft eines Laienrichters bei den Republikanern und der Ausschluss der Öffentlichkeit stellen die Objektivität des Gerichts im Münchner Skinhead-Prozess in Frage.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Bayerns Sondergesetz zum Schwangerschaftsabbruch. Gründe für ihre Entscheidung müssen bayerische Frauen aber auch weiterhin angeben