Nachdem das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche den Berliner »Mietendeckel« für nichtig erklärt hat, sollte die Mieterbewegung zur Bundestagswahl lautstark die Wohnungsfrage stellen.
Die Forderungen von Kampagnen wie »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« entsprechen nur teilweise den Belangen von Wohnungslosen. In Berlin legte nun die Sozialsenatorin einen Plan vor, wie die Wohnungslosigkeit bis 2030 beendet werden könnte.
Diesen Donnerstag verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht über eine Klage gegen die Enteignungsbehörde des Bundeslandes. Es geht um die Frage, ob die Entschädigungsansprüche von Mietern, die wegen des Weiterbaus einer Stadtautobahn enteignet wurden, Bestand haben.