Deutschland erließ im vergangenen Juli ein Gesetz mit dem klangvollen Namen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und setzte damit eine EU-Richtlinie um, die eine derartige Regelung bereits seit 2019 forderte. Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen seit Dezember interne Anlaufstellen schaffen, die Meldungen vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
Kolumne »Schicht im Schacht«
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