»Keine Beschwerden von Fahrgästen bekannt«
Halten Sie es für angemessen, angesichts der Vorgänge in Syrien auf einem BVG-Bus für Urlaub in dem Land zu werben?
Die Werbung wurde zur Internationalen Tourismus-Börse Berlin geschaltet und mit einer bestimmten vertraglichen Laufzeit vereinbart. Diesen Vertrag müssen wir einhalten, danach wird diese Werbung durch andere ersetzt.
Sie können die Kampagne also nicht einfach Ihrerseits abbrechen?
Für bestehende Werbung gelten die mit den Werbepartnern abgeschlossenen Verträge. Bei einem vorzeitigen Abbruch durch die BVG müssten gegebenenfalls hohe Konventionalstrafen gezahlt werden.
Welchen allgemeinen Richtlinien folgt Ihr Unternehmen denn, wenn es um die Inhalte der Werbung geht, die auf den Fahrzeugen zu sehen ist?
Wir prüfen bei Werbung an Bussen und in Anlagen sehr genau, ob zum Beispiel religiöse Gefühle verletzt werden.
Haben Sie in der Vergangenheit denn schon einmal potentielle Werbekunden abgewiesen?
Wir haben dementsprechend auch schon Kampagnen abgelehnt.
Von einer Werbung für ein Land, in dem derzeit Regierungsgegner verhaftet oder erschossen werden, könnte sich doch durchaus auch jemand verletzt fühlen.
In dem konkreten Fall mit der syrischen Touristenwerbung sind mir keine Beschwerden von Fahrgästen bekannt.
Denken Sie nicht, dass eine solche Werbung die BVG in Verruf bringen könnte?
Eher dürften die Betrachter bei dieser Werbung zurzeit davon ausgehen, dass die Wirkung verpufft und derzeit sicherlich keine Touristen ins Land bringt.