28.05.2026
Laut einem neuen Prüfbericht dürfte Deutschland seine Klimaziele verfehlen

Auf dem fossilen Holzweg

Ein neuer Prüfbericht zeigt: Deutschland dürfte seine Klimaziele für 2030 verfehlen. Die Bundesregierung nimmt das achselzuckend in Kauf, vernehmbaren Protest dagegen gibt es nicht.

Die Klimapolitik der Bundesregierung ist ein Desaster. In seinem neuen Prüfbericht stellt der 2020 eingesetzte Expertenrat für Klimafragen fest, dass Deutschland die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes (KSG) nicht einhalten dürfte – weder die Ziele für 2030 und 2040 noch das Emissionsbudget, das für den Zeitraum 2021 bis 2030 zur Verfügung steht. Die Experten prognostizieren, dass ein auf Grundlage heutiger Daten gerechneter »mittlerer Emissionspfad« etwa 60 bis 100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente über dem zulässigen Emissionsbudget bis 2030 läge. Ursache dafür ist vor allem, dass der Gebäude- und der Verkehrssektor mehr Treibhausgase ausstoßen als zulässig.

Im Bereich Landnutzung, der landwirtschaftliche Flächen, Wälder und Moore umfasst, ist die Bilanz ebenfalls schlecht. Die Emissionsziele werden nicht eingehalten, stattdessen werde dieser Bereich bis Mitte des Jahrhunderts mehr Treibhausgase abgeben als binden, heißt es im Prüfbericht. Dabei haben die schlechte Konjunktur, die Covid-19-Pandemie, als der Flugverkehr zeitweise eingestellt war, sowie der Ausbau der erneuerbaren Energie dafür gesorgt, dass die Bilanz nicht noch schlechter ausfällt. Die jährlichen Emissionen lagen zuletzt bei insgesamt rund 650 Millionen Tonnen.

Auf dem Höhepunkt der Proteste von Fridays for Future beschloss die damalige Koalition aus Union und SPD unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) 2019 das KSG. Ein Jahr später setzte die Regierung ein Gremium von fünf Wissen­schaftler:innen ein, die die Umsetzung kontrollieren sollen und in diesem Kontext Prüfberichte wie den jüngsten veröffentlichen.

Im Entwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz ist kein verbindliches Ende für die Nutzung fossiler Brennstoffe festgeschrieben.

Dort bestätigt der Expertenrat zwar die Berechnungen des Umweltbundesamts (UBA), wonach der Ausstoß an Treibhausgasen 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent sank. Unterschiedliche Einschätzungen gibt es aber hinsichtlich des Emissionsbudgets, also der zulässigen Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen für den Zeitraum von 2021 bis 2030. Das UBA errechnete in seinen Projektionsdaten für 2026, dass Deutschland sein Budget sehr knapp, nämlich mit einem Puffer von 4,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, einhalten könnte; der Expertenrat fürchten, dass das UBA zu optimistisch hochrechnet.

Einig sind sich Expertenrat und UBA darin, dass das Ziel des KSG, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, verfehlt werden könnte. Bis 2040 müssen die Emissionen um 88 Prozent geringer ausfallen als 1990 und 2045 soll Deutschland klimaneutral sein.

Die Gutachter betonen, dass das Klimaschutzprogramm, welches das Kabinett im März beschlossen hat, nicht ausreicht, um diese Ziele zu erreichen. Schon seinerzeit hatten die Fachleute von einem »insgesamt geringen Ambitions- und Innovationsniveau« gesprochen, die vorgestellten Maßnahmen wirkten »überwiegend additiv und lassen kein Gesamtkonzept erkennen«. Nun stellte Barbara Schlomann, die Vorsitzende des Gremiums, fest: »Nach unserer Einschätzung dürfte die tatsächliche Minderungswirkung des Programms deutlich geringer ausfallen als von der Bundesregierung ange­nommen.«

Union und SPD verlängeren das fossile Zeitalter

Sollte im kommenden Jahr die zur Einhaltung des Gesamtbudgets 2030 erforderliche Emissionseinsparung abermals nicht erreicht werden, wäre die Regierung gesetzlich verpflichtet, mit sehr kurzfristigen Maßnahmen nachzubessern. Das ist kaum zu erwarten. Schon die vorige Bundesregierung wollte weder eine einfache und billige Maßnahme wie ein allgemeines Tempolimit von 130 Stundenkilometern einführen, womit nach Berechnungen des UBA bis zu zwei Millionen Tonnen an CO2-Emissionen pro Jahr eingespart werden könnten, noch umweltschädliche Subventionen wie das Steuerprivileg für Dienstwagen oder die Steuerbefreiung für Flugbenzin abschaffen – allen Klagen über Staatsschulden zum Trotz.

Die derzeitige Regierung aus Union und SPD verlängert das fossile Zeitalter. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen auf Dächern streichen, agitiert gegen den Ausbau von Solar- und Windkraft und wirbt für die Nutzung von Gas. Im Entwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das Gebäudeenergiegesetz aus dem Jahr 2024 ablösen soll, ist kein verbindliches Ende für die Nutzung fossiler Brennstoffe festgeschrieben, stattdessen wird eine »Biotreppe«, auch als »Grüngasquote« bezeichnet, eingeführt. Hausbesitzer dürfen auch über 2029 hinaus rein fossile Heizan­lagen einbauen und müssen lediglich die Quote der erneuerbaren Brennstoffe (sogenanntes Biomethan oder Bioheizöl) von anfangs zehn bis 2040 auf 60 Prozent erhöhen. Auf ihrer ­Krisensitzung Mitte April vereinbarte die Koalition, bei der EU-Kommission für eine Lockerung des für 2035 geplanten Neuzulassungsverbots von PKW mit Verbrennungsmotoren einzutreten.

»Rot-Schwarz muss endlich Entschlossenheit in der Klimapolitik zeigen und den fossilen Holzweg verlassen. Wir rufen alle Abgeordneten auf, das vorgeschlagene Gebäudemodernisierungsgesetz so nicht durchzuwinken«, forderte Verena Graichen, die Geschäftsführerin des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), angesichts der schlechten Bilanz des Expertenrats in einer Pressemitteilung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte bereits Anfang Mai beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt, ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar zu vollstrecken. Dieses verpflichtet die Bundesregierung dazu, das Klimaschutzprogramm so zu ergänzen, dass das gesetzliche Klimaziel 2030 erreicht wird. Die DUH will mit einer neuen Klage erreichen, dass Gerichte die Bundesregierung dazu verpflichten, ihr Klimaschutzprogramm so zu überarbeiten, dass das Klimaziel für 2040 und die CO2-Obergrenzen für die Jahre 2031 bis 2040 eingehalten werden.

Es fehlt eine starke Bewegung, die Druck auf die Regierung aufbauen könnte

Die Klagen sind sinnvoll, dürften aber wenig bewirken. Protest aus den Regierungsparteien gegen den bisherigen Klimakurs ist öffentlich kaum vernehmbar. Lediglich der CDU-Umweltpolitiker Thomas Heilmann monierte das neue Gebäudemodernisierungsgesetz als in Teilen verbesserungsbedürftig, »weil sie so, wie sie jetzt sind, zu einer Abschwächung der CO2-Vermeidung für die Gebäude führen«, wie er dem Privatsender Welt TV sagte. Allerdings hat Heilmann wenig politisches Gewicht, aus dem Bundestag ist er 2025 ausgeschieden.

Vor allem fehlt eine starke Bewegung, die Druck auf die Regierung aufbauen könnte. Die vorige wie die derzeitige Regierung agierten und agieren in der Hoffnung, durch weitere Nutzung fossiler Energiequellen das deutsche Kapital in der internationalen Konkurrenz am besten zu fördern und Wähler:innen von der AfD fernzuhalten, wenn die Wirtschaft läuft.

Wahrscheinlich ist, dass die Regierung das Klimaschutzgesetz weiter demontiert. 

Entsprechend klingt die Begleitmusik. Die FAZ titelte »Netto Null erst 2050 – warum nicht?« Notwendig wären dem Autor Christian Geinitz zufolge sogenanntes grünes Gas, also in der Gesamtbilanz klimaneutrale gasförmige Energieträger, oder CO2-Abscheidung, ein Verfahren, bei dem CO2 aus Industrieabgasen oder direkt aus der Umgebungsluft herausgefiltert wird – Technologien, die noch unausgereift und ökologisch zweifelhaft sind. Man sollte einzelne Lösungen nicht »aus ideologischer Verbohrtheit« von vornherein ablehnen, sagt Geinitz indes frohgemut.

Und der Autor Jasper von Altenbockum fragt in einem Kommentar ebenfalls in der FAZ: »Ist es so schlimm, wenn deutsche Klimaziele drei Jahre später erreicht werden? Oder auch fünf, sechs, sieben Jahre später? In Europa, auf der Welt würde sich nichts ändern, am wenigsten am Klimawandel.« Dabei dürften das Ausmaß und die Geschwindigkeit der Veränderungen sowie die damit verbundenen Risiken mit jedem weiteren Temperaturanstieg stark zunehmen.

Wahrscheinlich ist, dass die Regierung das KSG weiter demontiert. Es enthielt ursprünglich jährliche Höchstgrenzen für die Sektoren Energie­wirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfall und Sonstiges bis 2030. Die vorige Regierungskoalition strich im Frühjahr 2024 die Einzel­bewertung der Emissionen der jeweiligen Sektoren, weil sowohl Gebäude als auch der Verkehr die Obergrenzen überschritten. Seitdem dürfen deren zu hohe Emissionen mit gesenkten Ausstößen anderer Sektoren verrechnet werden.