29.01.2026
Hamburg will seine Beschäftigten vom Verfassungsschutz prüfen lassen

Täglich grüßt der Geheimdienst

Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollen in Hamburg künftig vom Verfassungsschutz überprüft werden. Es ist davon auszugehen, dass sich diese sogenannten Regelanfragen wie vor 54 Jahren der Radikalen­erlass vor allem gegen politisch aktive Linke richten wird.

Die Wiederholung des Immergleichen, die den Kulturbetrieb im Spätkapitalismus bestimmt, macht auch vor der Politik nicht halt. Alles feiert irgendwann ein Comeback, denn neue Ideen sind Mangelware und das Wahlvieh hat von Geschichte doch ohnehin keinen blassen Schimmer. Also schnell den x-ten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung, endlich wieder Sozialstaat mit harter Hand und eine Kaufprämie für Elektro-PKW, um die deutsche ­Autoindustrie langsamer sterben zu lassen. Auch der Radikalenerlass ist dieser Tage wieder en vogue – und weil unser Zeitalter das des Trumpismus ist, kommt er dieses Mal selbstverständlich bigger and better than ever daher.

So will der Stadtstaat Hamburg zukünftig ausnahmslos sämtliche seiner (potentiellen) Beschäftigten per sogenannter Regelanfrage vom Verfassungsschutz auf deren Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung überprüfen lassen. Waren früher vom ­Radikalenerlass vor allem angehende Beamte (im Besonderen angehende Lehr­kräfte) betroffen, soll die Regelanfrage in Hamburg für alle Beschäftigten gelten – vom verbeamteten Richter über die angestellte Reinigungskraft bis hin zu befristet beschäftigten Tutorinnen an den Hochschulen. Und das nicht nur vor der Einstellung, sondern auch bei jeder Beförderung, Versetzung oder Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags.

Waren früher vom Radikalenerlass vor allem angehende Beamte (insbesondere angehende Lehrkräfte) betroffen, soll die Regelanfrage in Hamburg für alle Beschäftigten gelten.

Das entsprechende Gesetz, das eigentlich bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollte, ist zwar nach Kritik von diversen Verbänden wie der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und des Hamburgischen Landesverbands des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) noch in einer ­parlamentarischen Schleife hängengeblieben, doch das Personalamt machte bereits Ende Dezember des vergangenen Jahres Nägel mit Köpfen und gab ein aktualisiertes Merkblatt zur Verfassungstreue für die Angestellten der Stadt heraus.

Demnach müssen »die Betroffenen«, also die derzeitigen beziehungsweise zukünftigen Beamten und Angestellten der Stadt Hamburg, künftig per Unterschrift bestätigen, »in den letzten drei Jahren keinem Personenzusammenschluss angehört zu haben, dessen Ziele oder Tätigkeiten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind«. Maßstab dafür sei die Erwähnung einer Organisation in den Jahresberichten des Landesamts für Verfassungsschutz.

Was davon zu halten ist, zeigt der Hamburgische Verfassungsschutzbericht für 2024 selbst. Dort wird unter anderem auch die Rote Flora erwähnt. Auf anderthalb Seiten berichtet der Verfassungsschutz, welcherlei Plakate im entsprechenden Kalenderjahr an dem Haus klebten, obwohl er zum Schluss kommt, dass die Flora »mehr als Eventcenter für Musik- und Vortragsveranstaltungen denn als politischer Taktgeber« fungierte.

Gegen Linke, aber Zusammenarbeit mit Islamisten

Ebenfalls immer wieder von Erwähnungen im Verfassungsbericht betroffen war die Lesekreise anbietende Marxistische Abendschule Hamburg (Masch), der das Finanzamt mit dieser Begründung die Gemeinnützigkeit entzogen hat. Im April vergangenen Jahres entschied das Verwaltungsgericht Hamburg, dass das Landesamt für Verfassungsschutz die Masch nicht mehr als linksextremistisch einschätzen darf. Auch das Auftauchen im Verfassungsschutzbericht wurde als rechtswidrig gewertet.

Gleichzeitig arbeitete der Hamburgische Senat über Jahre mit vom Ver­fassungsschutz als islamistisch eingeschätzten Vereinigungen zusammen, zum Beispiel mit dem im Juli 2024 verbotenen Islamischen Zentrum Hamburgs (IZH), das dem Hamburger Verfassungsschutz zufolge »als verlängerter Arm« der Islamischen Republik Iran wirkte. Trotzdem war das IZH über seine Gründungsmitgliedschaft in der Organisation Schura Hamburg in den Hamburgischen Staatsvertrag mit den Islamverbänden sogar in die Lehrerausbildung eingebunden. Der Dachverband Schura, dem noch weitere mehr als problematische Gemeinden angehören, ist es bis heute.

AfD nur im Kapitel »Linksextremismus«

Freilich gibt es ein nachvollziehbares Interesse des Staats, keine erklärten Staatsfeinde in seinen Dienst zu nehmen. Zusätzlich müssen Beamte in ­einem besonderen Treueverhältnis zum Staat und seiner Ordnung stehen, um ihre dienstrechtliche Sonderstellung zu rechtfertigen. Nur kann man sich fragen, warum beispielsweise Lehrer überhaupt verbeamtet werden müssen und was das alles mit studen­tischen Hilfskräften an Hochschulen zu tun hat.

Mit Blick auf die Geschichte muss man wohl davon ausgehen, dass der neue Radikalenerlass, der nun Regel­anfrage heißt, wieder vor allem gegen Linke gerichtet wird. So kommt die AfD im Hamburgischen Verfassungsschutzbericht 2024 ausschließlich im Kapitel »Linksextremismus« vor, als Ziel von linken Angriffen und Grund für linke Demonstrationen. Sind AfD-Mitglieder nun als Staatsbedienstete in Hamburg über jeden Zweifel erhaben oder nicht?